Tag 2

Tag 2 - Wonz ist immer noch in meinem Besitz!
Wie es sich für einen guten Reisebeauftragten gehört, erkundete ich mit Wonz die örtliche Bildungseinrichtung.

Man kann nicht behaupten, dass es Ihm sonderlich gut gefallen hat. Er wurde um ehrlich zu sein ziemlich schnell extrem unausstehlich und auch ein kleines bisschen gemein.
Nachdem ich mir die Tränen aus dem Gesicht gewischt habe, haben wir einen kleinen Spaziergang gemacht...


Wonz übt gerade seine Ninja Fähigkeiten. Er wurde zwar bemerkt, aber nicht erwischt....muharharhar
ERTSER HINWEIS:
Es gibt einen Ort an dem der Hippocampus aus einem Gemisch aus Fasern, Leimen, Füll-und Hilfsstoffen genährt werden kann.
Wer an genanntem Tage um 38 im Quadrat nach Mayer fragt, wird schlauer sein ;)

xoxo,
Euer Reisebeauftragter
Präsidentensuite - 10. Jun, 17:58
clauskleber - 11. Jun, 01:44
Da ich ja vor meiner herausragenden journalistischen Karriere ein Jurastudium glänzend mit Promotion vollendet habe stellt sich mir als ZDF-Kompetenzmagneten bei dieser Berichterstattung nur eine Frage:
Ist der Besitz des Reisegegenstandes völlig rechtens oder handeln Sie hier etwa im Verstoß gegen § 248a StGB.
Mit freundlichen Grüßen,
ihr halb Mensch, halb Maschine Claus Kleber
Ist der Besitz des Reisegegenstandes völlig rechtens oder handeln Sie hier etwa im Verstoß gegen § 248a StGB.
Mit freundlichen Grüßen,
ihr halb Mensch, halb Maschine Claus Kleber
Präsidentensuite - 11. Jun, 14:56
Sehr geehrter Herr Kleber,
die Grenze zur Geringwertigkeit einer Sache im Sinne von § 248 a StGB liegt bei 50,-- €.
Dieser Leitfaden sollte Ihnen doch durchaus bekannt sein.
die Grenze zur Geringwertigkeit einer Sache im Sinne von § 248 a StGB liegt bei 50,-- €.
Dieser Leitfaden sollte Ihnen doch durchaus bekannt sein.
pension - 11. Jun, 15:02
?
eidotrio, der junge der aus eidoter besteht

deine ruanda